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Ausbildung zum Begleithund und Begleithundprüfung
Zunächst kümmert sich jeder Hundebesitzer um das Wohlergehen seines Welpen. Aber auch die Erziehung sollte bereits kurz nach dem Einzug des neuen Familienmitglieds beginnen. Der Hund soll kommen wenn du ihn rufst, er soll bei dir bleiben wenn du es verlangst, er soll sich auf der Straße ordentlich benehmen und im Umgang mit anderen Hunden und Menschen verträglich sein.
Ganz schön viel, was das Hundekind lernen soll, da ist die Unterstützung eines erfahrenen Hundetrainers hilfreich. Aber auch, wenn ein bereits erwachsener Hund neu einzieht, der vielleicht bisher noch nicht erzogen wurde, suchen immer mehr Menschen den Anschluss an einen Hundeverein, um den Hund zum Begleithund auszubilden und auf eine Prüfung hinzuarbeiten.
Die Begleithundprüfung (BH/VT) kann nur bei im VDH/FCI eingetragenen Vereinen abgelegt werden. Alternativ bieten viele Hundevereine und Hundeschulen einen Hundeführerschein an, der in etwa die gleichen Inhalte hat. Möchte man aber weiter Hundesport betreiben, ist die Begleithundprüfung Voraussetzung, um an weiteren Wettkämpfen teilnehmen zu dürfen.
Der Hundeführer muss einen Sachkundenachweis vorlegen, in dem er nachweist, dass er über das nötige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Dieser Sachkundenachweis kann vorab oder am Prüfungstag abgelegt werden. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt und gechipt sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Natürlich spielt das Alter und die Rasse keine Rolle, auch Mischlinge und ältere Hunde können zu Begleithunden ausgebildet werden.
Das Wichtigste ist, dass dein Hund nicht zu einem unterwürfigen, sondern zu einem gehorsamen Begleithund ausgebildet wird. Der Prüfungsrichter möchte einen freudig mitarbeitenden Hund sehen. Daher sollte man beim Training immer Leckerchen oder das Lieblingsspielzeug einbauen und den Hund immer wieder motivieren und belohnen.
Man kann auch Spielpausen einbauen um den Hund bei Laune zu halten. Bei der Prüfung sind dann aber Leckerchen oder Spielzeuge tabu! Aber keine Sorge: Hund und Hundeführer werden von den erfahrenen Trainern im Hundesportverein sorgfältig auf die Begleithundprüfung vorbereitet, sodass es am Prüfungstag dann auch klappt. Und wenn man doch zu nervös ist und durchfällt, versucht man es eben noch einmal - jeder Hundesportler ist schon mal durch eine Prüfung gefallen, man nimmt es sportlich und geht motiviert ans Training, beim nächsten Mal klappt es dann.
Die Begleithundprüfung ist in drei Blöcke unterteilt
Der erste Teil: Sachkundenachweis des Hundeführers
Der Hundeführer muss nachweisen, dass er über eine gewisse Sachkunde über das Wesen und die Biologie des Hundes verfügt. Diesen Sachkundenachweis muss jeder Hundeführer nur einmal im Leben machen (in manchen Bundesländern muss man einen solchen Sachkundenachweis auch bei der Anmeldung eines Hundes beim Ordnungsamt vorlegen), der Nachweis darüber muss bei jeder neuen Begleithundprüfung vorgelegt werden. Wer den Sachkundenachweis noch nicht hat kann ihn auch am Tag der Begleithundprüfung machen, Dein Trainer gibt dir Auskunft.
Der zweite Teil, die Unterordnung:
- Grundstellung: Der Hund befindet sich auf der linken Seite des Hundeführers und muss sich gerade hinsetzen sobald der Hundeführer stehen bleibt, ohne Kommando.
- Leinenführigkeit in verschiedenen Gangarten: langsames Gehen, normales Gehen, Laufen, geradeaus und mit Rechts- und Linkswinkel
- Gehen durch eine Personengruppe ohne die Personen zu belästigen bzw. zu Berühren.
- Kehrtwendungen: der Hundeführer dreht sich um 180°, die Leine wird hinter dem Rücken hergeführt und der Hund muss wieder an der linken Seite des Hundeführers weiterlaufen.
- Freifolge: Der selbe Ablauf noch einmal ohne Leine. Beinhaltet die Gangarten, Kehrtwendungen und das Gehen durch die Gruppe.
- Absitzen: Der Hundeführer lässt den Hund sitzen und entfernt sich von ihm, geht zurück und holt ihn wieder ab.
- Ablegen: Der Hundeführer lässt den Hund liegen, entfernt sich von ihm und ruft ihn aus der Entfernung heran. Der Hund muss korrekt vorsitzen und auf Kommado „Fuß“ wieder an die linke Seite des Hundeführers zurückkehren.
- Ablegen unter Ablenkung: Der Hund wird abgelegt, der Hundeführer entfernt sich und bleibt mit dem Rücken zum Hund stehen. In der Zwischenzeit läuft ein zweiter Hund auf dem Platz die Prüfung. Der liegende Hund muss die ganze Zeit liegen bleiben. Sollte er aufstehen, sich wälzen oder gar weglaufen, werden Punkte gestrichen.
Der dritte Teil, Verkehrsteil:
Hier muss dein Hund beweisen ob er straßentauglich ist. Er wird hier mit anderen Hunden, Fahrradfahrern, Joggern und Personen konfrontiert und muss diese Gegebenheiten meistern. Auch Geräusche muss er gleichgültig über sich ergehen lassen, wie zum Beispiel das Hupen eines Autos oder allgemeiner Straßenlärm.
Hat dein Hund das alles gemeistert wird die Prüfung ausgewertet. Jeder Teil wird einzeln bewertet. Es gibt Punkte für die Ablage, die Leinenführigkeit, die Freifolge, die Grundstellung usw. Insgesamt sind 60 Punkte zu erreichen. Bewertet wird allerdings nur mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Wer im zweiten Teil nicht mindestens 70% der Punkte erreicht, wird für den Straßenteil nicht zugelassen. Bestanden hat jeder, der im zweiten Teil 70% erreicht hat und wenn die Übungen im zweiten Teil vom Leistungsrichter als ausreichend empfunden wurden.
Es ist zwar ein Stück harte Arbeit, aber es macht nicht nur den Hunden großen Spaß, es ist auch für den Mensch ein Vergnügen die Fortschritte zu sehen. Ganz wichtig ist, nichts zu erzwingen. Viel Spaß beim Trainieren!
Aber manchmal stellen wir fest: Selbst...
Mal...
Apportieren bedeutet für unsere Hunde gezieltes Jagen und Nasenarbeit, ein Bedürfnis, welches nicht erlernt...