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Dog Sharing – Wir „teilen“ uns einen Hund

Frau mit Hund

Für berufstätige Menschen ist die Haltung eines Hundes oft schwierig, besonders wenn sie Single sind. Aber auch in Familien gehen meist beide Ehepartner einer festen Anstellung nach. Ist nicht für die Betreuung eines Vierbeiners gesorgt, so bleibt es oft nur bei der Wunschvorstellung einer Hundehaltung. Gerade aus diesem Wunsch heraus entstand das sogenannte Dog Sharing: Warum teilen wir uns nicht einen Hund?

Zwei Halter, ein Hund:

Durch das Dog-Sharing besteht die Möglichkeit, einen Vierbeiner zu halten, auch wenn man sich nicht voll und ganz selbst um das Tier kümmern kann und keine andere Möglichkeit der zuverlässigen Betreuung findet. Während der Berufstätige seiner Arbeit nach geht, kümmert sich der zweite Halter um den Hund. Auch Fragen nach der Urlaubsbetreuung entfallen mit diesem Model.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Hund beispielsweise wochentags bei dem einen und an Wochenenden bei dem anderen Besitzer ist. Diese Regelung ist beispielsweise ideal geeignet für Menschen, die überwiegend am Wochenende arbeiten und sich in der Woche die Zeit frei einteilen können, während der andere an Wochentagen feste Arbeitszeiten hat.

Beim Dog Sharing geht es in der Regel darum, sich Kosten und Zeit, die ein Hund benötigt, zu teilen und sich so den Wunsch nach einem eigenen Hund zumindest teilweise zu erfüllen. Dog Sharing kann auch heißen, dass der Hund bei einer Person lebt und die andere mit ihm Aktivitäten wie lange Spaziergänge oder Hundesport unternimmt. Dadurch kann ein Mensch, der beispielsweise körperlich eingeschränkt ist, einen Hund halten, obwohl er sich nicht voll um diesen kümmern kann.

Eine ideale Lösung?

Doch so einfach wie es sich liest ist es leider nicht. Beim „Teilen“ eines Hundes sollte immer das Wohl des Vierbeiners im Vordergrund stehen, denn wir teilen keinen Gegenstand wie ein Auto oder einen Garten, sondern ein Lebewesen mit Gefühlen und Bedürfnissen.

Ebenso wie nicht jeder Hund als Bürohund geeignet ist, können wir auch nicht voraussetzen, dass jeder Hund gut mit dem System Dog Sharing umgehen kann. Es gibt Hunde, die schließen sich nur einer Person an. Für sie ist es keine gute Lösung, immer wieder abgegeben zu werden.

Hunde brauchen stabile und für sie verlässliche Bedingungen. Dazu gehört ein stabiles soziales Umfeld und gewisse Regelmäßigkeiten, etwa bei den Fütterungs- und Ruhezeiten. Man muss immer im Auge haben, wie der Hund mit der Situation zurecht kommt. Der eine Hund hat überhaupt kein Problem damit, mal mit dem einen und dann wieder mit dem anderen Menschen zu leben, andere Hunde erleben dadurch vielleicht Dauerstress.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Erziehung des Hundes: Hier müssen sich alle am Dog Sharing Beteiligten einig sein! Was darf der Hund, was darf er auf keinen Fall? Welche Kommandos kennt er? Und wie reagieren wir, wenn der Hund etwas tut,was er nicht tun soll.

Und auch daran sollte man denken: Zu einem Hund baut man schnell eine emotionale Bindung auf. Kann ich damit umgehen, dass "mein" Hund nicht ganz mir gehört, dass ich nicht spontan entscheiden kann, wann ich mit ihm Zeit verbringe und wie ich diese gestalte? Es kann auch sein, dass der Hund deutlich signalisiert, dass er lieber bei einem Besitzer bleiben möchte und nur ungern immer wieder zum anderen. Genau an diesen Punkten scheitern Dog Sharing Gemeinschaften immer wieder.

Worauf ist beim Dog Sharing zu achten?Wenn 2 Menschen sich einen Hund teilen sollte man sich vorab um viele Dinge Gedanken machen. Wer ist wann für den Hund zuständig, was darf der Hund, was nicht, wer ist wann in Urlaub - es gibt viele Fragen, die geklärt werden müssen, damit es mit dem Teilzeit-Hund klappt. Ganz wichtig: Alles schriftlich festhalten! Auch wenn anfangs alles super klappt, es kann immer zu Veränderungen kommen und da ist es gut, wenn man sich vorher schriftlich geeinigt hat.

Auf jeden Fall ist es wichtig, im Vorfeld bereits zu klären, wer welche Kosten übernimmt. Das betrifft Futter, Steuer, Versicherung, aber auch Tierarztkosten. Diese Punkte müssen in einem Vertrag abgesichert werden, damit es nicht zu Streit kommt.

Der Abschluss einer geeigneten Hundehalterhaftpflichtversicherung ist ebenfalls zu klären. Hier ist darauf zu achten, dass beide Halter namentlich erwähnt werden, damit im Schadensfall keine Probleme auftreten.

Auch die rechtliche Situation der einzelnen Bundesländer und deren Hundehaltungsvorschriften müssen beachtet werden. Brauchen die Halter eine behördliche Genehmigung für eine bestimmte Hunderasse?

Auch zu klären ist, wer als Eigentümer des Hundes gilt. Diese Frage ist dann wichtig, wenn es zum Streit kommt, aber auch, wenn einer der beiden Hundehalter plötzlich verstirbt oder eine gesetzliche Betreuung benötigt. Legt man vorab fest, dass in diesem Fall der Hund vollständig in den Besitz des anderen übergeht erspart man sich viel Stress, sollte tatsächlich mal etwas passieren.

Und das Fazit?

Dog Sharing kann funktionieren und für manche die ideale Lösung sein. Dennoch sollte immer zum Wohl des Hundes entschieden werden. Er kann sich nicht mitteilen und kann seine Gefühle nur eingeschränkt zeigen. Bevor jedoch diese Möglichkeit der Hundehaltung in Betracht gezogen wird, sollten alle Bedingungen im Vorfeld sehr gut abgeklärt sein.

Foto:Unsplash/Flouffy, Chewy